Regeln für Regionen
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Die Region muss sich auf dem Gebiet der Republik Österreich befinden.
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Zulässig sind eigenständige Gemeinden, Städte und Stadtteile, z. B. Oberndorf-Laufen, Wien Josefstadt.
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Zulässig sind Landkreise und Gebietskörperschaft, z. B. Tennengau.
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Nicht zulässig sind Aufzählungen mehrerer Städte und Gemeinden (maximal 2).
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Nicht zulässig sind umgangssprachliche und ungenaue Bezeichnungen.
Unzulässige Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
Dazu zählen unter anderem doppelte Links und geschlossene Gruppen/Kanäle/Server.